Neben der Erstattung und Rücknahme einer Strafanzeige, beschränkt sich die strafrechtliche Unterstützung unserer Kanzlei nur auf Straftaten die im Zusammenhang mit dem Kfz-Verkehr begangen werden, u. zw.:
- fahrlässige Verletzungen
- fahrlässige Tötung
- Unterlassene Hilfeleistung
- Trunkenheit am Steuer oder unter Drogeneinfluss
- Schwere Verkehrsordnungswidrigkeiten