Bei Verkehrsunfällen können sich verschiedene Situationen ergeben. Stellen wir uns z. B. den Zusammenstoß zwischen zwei oder mehreren Fahrzeugen vor, zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fahrrad, oder das Anfahren eines Fußgängers, usw.
Je nach der Konstellation des Vorganges (Anzahl der verwickelten Fahrzeuge, Unfallsort, Nationalität und Wohnort der beteiligten Personen, usw.) sind entweder das italienische oder das ausländische Recht anzuwenden, die sich voneinander deutlich unterscheiden: sei es bezüglich der Haftung für den Vorfall, wie auch bezüglich der Entschädigungsberechnung.
Aus diesem Grund ist es – vor Allem bei Unfällen von internationaler Typologie – wesentlich, einen fachkundigen Anwalt (nationales und internationales Recht!) einzuschalten, damit das für die Mandantschaft günstigste Recht angewandt wird.
Bei Verkehrsunfällen, kann der Geschädigte, im Prinzip, Recht auf die vier folgenden Schadensposten haben:
- Sachschäden: z. B. Schäden am Fahrzeug, am transportierten Gepäck und die direkt mit dem Unfall zusammenhängenden Unkosten (Abschleppen des verunfallten Fahrzeuges, Verschrottung, Streichung vom Automobilregister, Fahrzeugausfall, Wertminderung, usw.)
- Verletzungsschaden: körperliche Verletzungen des Lenkers sowie der etwaigen Insassen infolge des Unfalles, oder anderer am Unfall beteiligten Personen; (an dieser Stelle raten wir Ihnen einen Blick auf unseren Rechtstipp (*) zu werfen!)
- Schmerzensgeld: für Verletzungen einer gewissen Schwere oder Verlust eines Verwandten;
- Vermögensschaden: wegen erlittenem Verdienstverlust, infolge von Erwerbsminderung, verursacht durch die im Unfall erlittenen Verletzungen.
Zur Kostenfrage und Rechtstipp (*) s. nächste Seite: „Unbedingt zu wissen!“