Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • Einspruch gegen Verwaltungsstrafen wegen Verstoß gegen die ital. StVO
  • Beschlagnahme und Freigabe von Fahrzeugen
  • Führerscheinentzug
  • Strafpunkte vom Führerschein Punktekonto
  • Straftaten im Zusammenhang mit Fahrzeugverkehr (s. auch Strafrecht)

Eine Berufung gegen Verwaltungsstrafen wegen Verstoß gegen die ital. StVO, muss binnen 30 Tagen vor dem örtlich zuständigen Friedensrichter eingereicht werden und binnen 60 Tagen vor dem Präfekten.